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   VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66   

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https://dejure.org/2016,6850
VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66 (https://dejure.org/2016,6850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2016 - 12 CE 16.66 (https://dejure.org/2016,6850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2016 - 12 CE 16.66 (https://dejure.org/2016,6850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

  • rewis.io

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a; SGB XII § 54 Abs. 1
    Kostenübernahme für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 12 B 06.2784

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe zu angemessener Schulbildung, Integrationshelfer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66
    Anders als bei der Entscheidung über die notwendige und geeignete Hilfeart, hinsichtlich derer dem Jugendamt ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, wovon insoweit zutreffend auch das Verwaltungsgericht München im streitbefangenen Beschluss ausgeht, entscheidet nicht der Träger der Jugendhilfe, ob der Besuch einer allgemeinen Schule dem behinderten Kind eine angemessene Schulbildung vermittelt, sondern richtet sich dies allein nach dem Schulrecht (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2007 - Az. 12 B 06.2784 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg vom 14.1.2003, FESV 54, 2018 zur insoweit vergleichbaren Eingliederungshilfe gemäß §§ 39 Abs. 1 Satz 1, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG).

    Der Antragsteller ist nach schulrechtlichen Vorschriften nicht verpflichtet, die Förderschule zu besuchen, sondern berechtigt, seine Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule zu erfüllen (BayVGH v. 4.6.2007 a. a. O.).

  • VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der

    In einem solchen Fall sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifiziert hohe Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache jedenfalls dem Grunde nach spricht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris Rn. 4).
  • VG München, 31.08.2020 - M 18 E 20.3749

    Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung nach Vollendung des 21.

    In einem solchen Fall sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifiziert hohe Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache jedenfalls dem Grunde nach spricht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 10.12.2020 - W 3 E 20.1819

    Keine vorläufige Kostenübernahme für eine Elternassistenz bei Inanspruchnahme des

    Das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - BeckRS 2016, 44855 Rn. 4; B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 38; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 14; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66a).
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